Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Higher Level GmbH, Haldenwanger Str. 9, 89331 Burgau („wir“), und ihren Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Eventausstattung („Mietartikel“) sowie über damit verbundene Leistungen wie Lieferung, Auf- und Abbau, Technikbetreuung und Eventmanagement.

(2) Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Mietartikel auf unserer Website ist kein verbindliches Angebot. Über den Online-Shop, per E-Mail oder telefonisch stellt der Kunde eine unverbindliche Reservierungsanfrage.

(2) Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der Kunde von uns ein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt – per E-Mail oder durch Unterschrift. Über eine Schaltfläche oder ein Formular auf unserer Website kommt kein Vertrag zustande.

(3) Abbildungen und Beschreibungen der Mietartikel dienen der Information. Wir dürfen einen gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzartikel stellen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und den vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigt.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Angebot und AGB erhält der Kunde in Textform; den Vertragstext speichern wir.

§ 3 Preise

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Preise gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Preise auf unserer Website sind Richtpreise für den jeweiligen Mietzeitraum (§ 5 Abs. 1). Lieferung und Abholung, Auf- und Abbau, Personal, Reinigung über das übliche Maß hinaus und weitere Zusatzleistungen berechnen wir gesondert; sie werden im Angebot ausgewiesen.

(3) Nur gegenüber Unternehmern: Liegen zwischen Vertragsschluss und Mietbeginn mehr als vier Monate, dürfen wir die zum Mietbeginn gültigen Preise berechnen.

§ 4 Zahlung und Kaution

(1) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, stellen wir nach der Veranstaltung bzw. nach Rückgabe der Mietartikel eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig.

(2) Bei Neukunden, größeren Aufträgen oder hochwertigen Mietartikeln können wir im Angebot eine Anzahlung oder Vorauszahlung vereinbaren.

(3) Wir können im Angebot eine Kaution bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts der Mietartikel vereinbaren. Die Kaution zahlen wir nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietartikel unverzüglich zurück; berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis dürfen wir damit verrechnen.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe

(1) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt der Mietpreis für einen Einsatztag bei einer Überlassung von bis zu drei Kalendertagen. Bei elektronischen Mietartikeln bezieht er sich auf einen Einsatz von bis zu 24 Stunden bzw. acht Stunden Betriebsdauer.

(2) Der Kunde soll die Mietartikel bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel prüfen und diese möglichst sofort, spätestens zwei Stunden nach Übergabe melden, damit wir vor der Veranstaltung Abhilfe schaffen können. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben davon unberührt.

(3) Die Mietartikel bleiben unser Eigentum. Der Kunde darf sie ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergeben, untervermieten oder mit Rechten Dritter belasten. Nach vorheriger Absprache dürfen wir die Mietartikel während der Mietzeit besichtigen.

(4) Der Kunde behandelt die Mietartikel pfleglich, setzt sie nur bestimmungsgemäß ein, beachtet unsere Hinweise und die Bedienungsanleitungen der Hersteller und betreibt elektrische Geräte nur an einer ordnungsgemäß installierten und abgesicherten Stromversorgung.

(5) Die Mietartikel sind zum vereinbarten Termin vollständig zurückzugeben. Geschirr, Besteck und Gläser reinigen wir nach der Rückgabe; sie sind sortenrein und ohne Essensreste so zurückzugeben, dass sie direkt maschinell gereinigt werden können. Textilien wie Hussen, Tischdecken und Servietten sind trocken zurückzugeben; ihre Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Für außergewöhnliche Verschmutzungen berechnen wir den tatsächlich entstandenen Mehraufwand.

(6) Gibt der Kunde die Mietartikel verspätet zurück, schuldet er für die Dauer der Vorenthaltung den vereinbarten Mietpreis für jede angefangene Mieteinheit (§ 546a BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(7) Versenden wir Mietartikel auf Wunsch des Kunden per Paketdienst oder Spedition, trägt der Kunde die Kosten der versicherten Rücksendung. Die Rücksendung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Mietartikel zum vereinbarten Termin bei uns eingehen. Nur gegenüber Unternehmern: Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

§ 6 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung und über die normale Abnutzung hinausgehende Verschmutzung der Mietartikel in der Zeit von der Übergabe bis zur Rückgabe, soweit er dies zu vertreten hat. Das Verschulden von Personen, denen er die Mietartikel überlässt, muss er sich zurechnen lassen.

(2) Bei Verlust oder nicht reparabler Beschädigung ersetzt der Kunde den Wiederbeschaffungswert, bei reparablen Schäden die Reparaturkosten. Zusätzlich ersetzt er den Mietausfall für die Zeit, die für Wiederbeschaffung oder Reparatur üblicherweise erforderlich ist. Das gilt entsprechend für Tischwäsche, die sich nach der Reinigung wegen Flecken, Brandlöchern o. Ä. nicht mehr verwenden lässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Schäden an elektronischen Mietartikeln durch eine mangelhafte Stromversorgung hat der Kunde zu ersetzen, wenn die Stromversorgung in seinem Verantwortungsbereich liegt und er den Schaden zu vertreten hat.

(4) Wir empfehlen, die Mietartikel für die Mietzeit gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern.

§ 7 Mängel und unsere Haftung

(1) Wir überlassen die Mietartikel in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Zeigt sich ein Mangel, beheben wir ihn nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

(2) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 2 eingreift.

(5) Können wir wegen höherer Gewalt oder anderer von uns nicht zu vertretender Ereignisse (z. B. Unwetter, Streik, behördliche Anordnungen, Unfälle) nicht oder nicht rechtzeitig leisten, sind wir für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Dauert die Behinderung an, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir.

(6) Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Pflichten als Veranstalter

(1) Der Kunde stellt uns alle für die Durchführung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Zufahrt, Auf- und Abbauzeiten, Stromanschlüsse, Ansprechpartner vor Ort) und teilt Änderungen unverzüglich mit.

(2) Als Veranstalter ist der Kunde selbst verantwortlich für erforderliche Genehmigungen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Jugendschutz, Versammlungsstätten- und Brandschutzvorschriften) sowie für Anmeldungen und Gebühren bei Verwertungsgesellschaften wie der GEMA. Auf gesonderten Auftrag und Kosten des Kunden übernehmen wir das gern.

(3) Wir empfehlen den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung.

§ 9 Stornierung

(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Mietbeginn jederzeit in Textform stornieren, z. B. per E-Mail an info@higherlevel.events.

(2) In diesem Fall können wir eine pauschale Entschädigung verlangen, in der ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Mietartikel bereits berücksichtigt sind. Sie beträgt, bezogen auf die vereinbarte Vergütung:

  • bei Stornierung mehr als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: 25 %
  • bis 4 Wochen und mehr als 2 Wochen vorher: 50 %
  • bis 2 Wochen und mehr als 1 Woche vorher: 75 %
  • innerhalb der letzten Woche vor dem Veranstaltungstag: 100 %

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir können statt der Pauschale auch den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.

(4) Kosten für bereits beauftragte Fremdleistungen (z. B. Catering, Personal, zugemietete Technik) berechnen wir zusätzlich, soweit sie trotz Stornierung anfallen und wir sie nicht mehr abwenden können.

(5) Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das betrifft die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Eventausstattung für einen vereinbarten Mietzeitraum sowie damit verbundene Leistungen. Für solche Verträge besteht daher kein Widerrufsrecht; es gelten die Stornoregeln in den Absätzen 1 bis 4. Kauft ein Verbraucher ausnahmsweise Waren ohne Bezug zu einem Mietzeitraum per Fernkommunikation, informieren wir im Angebot gesondert über ein bestehendes Widerrufsrecht.

§ 10 Vermittelte Fremdleistungen

(1) Leistungen Dritter, die wir im Angebot ausdrücklich als vermittelte Fremdleistung kennzeichnen, erbringt der jeweilige Anbieter in eigener Verantwortung; es gelten dessen Bedingungen. Für Störungen bei solchen Leistungen haften wir nur, soweit uns ein eigenes Verschulden trifft, etwa bei der Auswahl des Anbieters.

(2) Vermitteln wir Künstler oder Dienstleister, schließt der Kunde innerhalb eines Jahres nach der Veranstaltung keine Folgeaufträge unter Umgehung unserer Vermittlung direkt mit ihnen ab. Andernfalls steht uns die übliche Vermittlungsprovision zu.

§ 11 Verkauf von Verbrauchsmaterial

Verkaufen wir Verbrauchsmaterial oder Handelsware, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Nur gegenüber Unternehmern: Es gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

§ 12 Lizenzen

Beim Betrieb von Video- und Audiosystemen darf der Kunde Bild- und Tonmaterial nur nach den Bedingungen der jeweiligen Rechteinhaber wiedergeben. Mitgelieferte Software darf er nur auf dem dafür bestimmten Gerät und nur nach den mitgeteilten Lizenzbedingungen nutzen. Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter, stellt er uns von daraus entstehenden Ansprüchen frei.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Günzburg und Erfüllungsort Burgau.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Barrierefreiheit

(1) Unsere Dienstleistung: Auf unserer Website können Verbraucher Veranstaltungstechnik und Eventausstattung ansehen, in einem Warenkorb zusammenstellen und eine unverbindliche Mietanfrage senden. Den Vertrag schließen wir anschließend per E-Mail auf Grundlage eines individuellen Angebots (§ 2). Anfragen nehmen wir genauso per E-Mail oder Telefon entgegen.

(2) So erfüllen wir die Anforderungen an die Barrierefreiheit: Wir gestalten die Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV). Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA verweist. Dazu gehören insbesondere:

  • Alle Funktionen sind per Tastatur bedienbar. Das gerade gewählte Element ist deutlich markiert, und ein Link führt direkt zum Inhalt der Seite.
  • Bilder haben Textalternativen, Formularfelder sind beschriftet.
  • Texte und Bedienelemente haben ausreichende Farbkontraste.
  • Automatisch wechselnde Inhalte lassen sich anhalten. Ist auf dem Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt, schalten wir Animationen ab.
  • Die Seiten sind mit Überschriften gegliedert und als deutschsprachig ausgezeichnet, damit Screenreader sie richtig vorlesen.

(3) Barrieren melden: Stößt du auf eine Barriere, schreib uns an info@higherlevel.events oder ruf an unter 0172 6854656. Wir kümmern uns darum und helfen dir in der Zwischenzeit persönlich weiter.

(4) Zuständige Marktüberwachungsbehörde: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg, www.mlbf-barrierefrei.de.

Stand: Oktober 2026